Per Online zugeschaltet, die KollegInnen der renommierten Anwaltskanzlei Günther mit Frau Dr. Roda Verheyen. Foto: Toni Dingl

Wie groß die Verunsicherung in Sachen PFOA ist oder dann auch das Interesse um mögliche Schadensersatzforderungen in breiten Teilen der Bevölkerung, deutete sich schon vor Beginn der Informationsveranstaltung am Mittwoch 4. November im Bürgerhaus Burghausen an. 250 Zuhörer fanden im Bürgerhaus Platz. Eine ähnlich große Menge musste aus feuerpolizeilichen Gründen abgewiesen werden und musste wieder den Heimweg antreten.

Landrat Tobias Windhorst sowie Erster Bürgermeister Florian Schneider führten ins Thema ein und verwiesen eingangs darauf, dass sowohl der Landkreis als auch die Stadt Burghausen nun keinen anderen Weg sähen, als mögliche künftige Schadensersatzansprüche gegenüber der Dyneon GmbH beziehungsweise gegenüber dem Mutterkonzern 3M juristisch anzumelden, dass diesen juristischen Weg jetzt auch hunderte von Landwirten gehen würden und dass es jetzt logisch und zwingend sei, auch die Interessen der privaten Grundstücksbesitzer auf juristischem Weg bündeln zu können und bündeln zu müssen. Die Empfehlung sowohl von Landrat Tobias Windhorst als auch vom Ersten Bürgermeister Florian Schneider lautete: Sich entweder jetzt zu entscheiden oder es zu lassen.

Wie bekannt, hat sich aufgrund neuerer Analysemethoden das PFOA-Ausbreitungs-Gebiet auf das Doppelte vergrößert. Um umreißen zu können, welche Grundstücke in dem durch PFOA belasteten Gebiet zu liegen kommen, präsentierten Frank Bremauer und Gerhard Merches eine Landkarte, auf der das aktuell gewordene Belastungsgebiet eingegrenzt werden kann.

Dann war per Online zugeschaltet aus der Hamburger Anwaltskanzlei Günther, Frau RA Dr. Roda Verheyen, die vor einigen Tagen mit dem Deutschen Umweltpreis ausgezeichnet worden ist.
Zusammen mit ihrem Team würde diese Anwaltskanzlei die Interessen der vielen Grundstücksbesitzer bündeln können.

Welche Erwartungen geweckt werden können und welche eher nicht und welche Unterlagen auch in welchem Zeitfenster für eine entsprechende Vertretung notwendig sind, können den beigefügten Unterlagen entnommen werden, da die BINT entsprechende juristische Haftungsansprüche nicht übernehmen kann.

Am Ende wurde folgendes Ablaufschema festgelegt.

Die BINT sammelt die Interessensbekundungen ein und schickt sie als Liste an die Kanzlei Günther und zwar mit folgenden Angaben an die Mailadresse der BINT: redaktion@bint.bayern

Bezug: Ich bekunde mein Interesse an einer Anmeldung meiner Ansprüche gegenüber Dyneon GmbH/3M.

E-mailadresse;
Name, Vorname,
Straße,
PLZ, Wohnort,
Telefonnummer, Mobilnummer
Ort des Grundstücks

Alle weiteren Informationen werden durch das Anwaltsbüro festgelegt und übermittelt

 

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