Nach dem Besitzübergang von Dyneon/3M an eine Schweizer Investorengesellschaft, droht nach §303 Aktiengesetz eine Verjährung möglicher individueller Schadenersatzforderungen zum 31.12.2026. Um dieser drohenden Verjährung vorzubeugen, ist es erforderlich vorher seinen eventuellen Anspruch anzumelden, unabhängig davon, ob sich ein Schaden derzeit schon beziffern lässt.
Nähere Informationen bieten die nachfolgenden Dokumente zum Download:
Karte des vermuteten erweiterten Belastungsgebiets (KI-generiert)
Informationsblatt der Rechtsanwälte Günther Partnerschaft
Vertretungsvollmacht Rechtsanwälte Günther Partnerschaft
Auftrag und Honorarvereinbarung Rechtsanwälte Günther Partnerschaft