Die aktuellen Statements von Dr. Robert Müller (Landratsamt) und InfraServ-Sprecher Tilo Rosenberger-Süß im PNP-Artikel vom 27. Juni bezüglich der TFA-Abwässer in Burgkirchen verharmlosen eine akute Gefahr.
Dass InfraServ die erlaubte Jahreshöchstmenge von einer Tonne TFA aktuell unterschreitet und die Werte unter dem alten Trinkwasserleitwert liegen, ist kein Grund zur Entwarnung. Die Realität hat diese Argumente längst überholt: Die EU-Chemikalienbehörde ECHA hat das PFAS-Abbauprodukt TFA kürzlich (Juni 2026) offiziell als fortpflanzungsschädlich (Kategorie 1B) eingestuft. Damit wird wissenschaftlich darauf hingewiesen, dass die Substanz das ungeborene Leben im Mutterleib schädigen kann. Wie verheerend sich solche Stoffe auswirken können, zeigt eine aktuelle ARTE-Dokumentation über die südfranzösische Kleinstadt Salindres: Hier kam es zu einer erschreckenden Häufung von Krebserkrankungen im Umfeld eines lokalen Chemiewerks durch TFA-Emissionen. Dort sind mindestens 10 Familien in der Region von dem Glioblastom betroffen, einem extrem aggressiven und bösartigen Hirntumor.
Der Gedanke, das Gift fließe in der Alz harmlos davon, ist ein fataler Trugschluss. In den eigenen Genehmigungsunterlagen der Behörde ist dokumentiert, dass rund 10 Prozent des Alzwassers direkt im Flussbett versickern und den lokalen Grundwasserkörper speisen. Das Fortpflanzungsgift wird also nicht einfach weggespült, sondern sickert permanent in unser Grundwasser und wandert in Richtung der Gemeinde Haiming. Auch die Brunnen in Alzgern könnten gefährdet sein. Schließlich wird in dem Artikel nicht angesprochen, wieviel TFA über den Luftpfad emittiert wurde und wird. TFA ist bei Normaltemperatur flüssig und siedet bei 72,5 Grad Celsius. Damit kann es auch über Verdunstung und Abluftpfade in die Umwelt gelangen.
Der Verweis auf eine ohnehin bestehende „Hintergrundbelastung“ in der Umwelt ist eine Bankrotterklärung des Vorsorgeprinzips. Eine bestehende Belastung kann keine Rechtfertigung für zusätzliche industrielle Einträge sein. Da das ultrakurzkettige TFA extrem mobil ist und von den Aktivkohlefiltern der Wasserwerke nicht zurückgehalten werden kann, durchbricht es unsere technischen Schutzbarrieren. Aktivkohle hilft nicht gegen TFA. Der Schutz der Bevölkerung lässt sich dann nicht mehr nachsorgend auf die kommunalen Wasserversorger abwälzen.
Wenn ein Stoff nachweislich die nächste Generation gefährdet, unfilterbar ist und direkt in unser Grundwasser sickert, darf er nicht weiter legal eingeleitet werden. Das zuständige Umweltministerium und das Landratsamt dürfen vor den neuen ECHA-Fakten nicht die Augen verschließen. Wir fordern eine sofortige juristische Neubewertung und die Korrektur dieser Einleitungserlaubnis. Wir wollen nicht abwarten, bis das TFA in unsere Brunnen gelangt, oder ist das schon Realität?
Frank Bremauer
Vorsitzender BINT e.V.