Trotz Pandemie muss der wichtigsten Ressource, gesundem Trinkwasser, unsere weitere  Sorge gelten. Dass diese Sorge  begründet ist, zeigen einmal unsere Recherchen und auch Fragen, die sich nach dem  Artikel „Umweltgift kann Covid-Verlauf verschlimmern“  im Focus vom 24. Januar 2021 ergeben.

Hier der Link zu dem Focus-Artikel:

 https://www.focus.de/gesundheit/news/beeinflusst-auch-impf-wirkung-auch-deutsche-haben-zu-hohe-werte-umweltgift-kann-covid-verlaeufe-verschlimmern_id_12786545.html

Aber jetzt zu den jüngsten Entwicklungen:

Eine Forderung der BINT wurde mittlerweile umgesetzt. Die beiden Aktiv-Kohlefilter-Anlagen im Neuöttinger Forst und im Kastler Forst, die die Aufgabe haben, die PFOA-Belastungen im Grundwasser herauszufiltern, sind seit Ende des Jahres 2020 in den Regelbetrieb übergegangen.

 Damit erfüllt sich auch die seit dem Jahr 2016 bestehende, wichtigste Forderung der Bürgerinitiative Trinkwasser BINT: Die oberflächennahen Trinkwasserbrunnen für die Menschen in Winhöring, Neuötting, Altötting, Kastl, Burgkirchen, Emmerting sowie Tüssling müssen unbelastetes und gesundheitlich einwandfreies Trinkwasser liefern können.

Jedoch: Die Situation hat sich noch einmal in Bezug auf die gesundheitlichen Auswirkungen von PFOA und verwandte Stoffen verschärft durch die Festlegung des HMB-II-Wertes und die radikale Absenkung der gesundheitlich unbedenklichen wöchentlichen Aufnahmemenge von PFOA und PFOS (TWI-Wert).

Deshalb stellen sich folgende Fragen:

  1. Für die bisher ermittelten PFOA-Konzentrationen in Lebensmitteln wurden Messmethoden verwendet, aufgrund deren Nachweisgrenze in Bezug auf den zweimalig reduzierten TWI-Wert für PFOA (beschreibt die Menge, die im Zeitraum einer Woche ohne gesundheitlichen Schäden aufgenommen werden darf) keine hinreichende Aussagen zur Unbedenklichkeit gemacht werden können. Die Nachweisgrenzen waren schlicht zu hoch. Welche Anstrengungen werden aktuell unternommen, Lebensmittel zu analysieren, die in Verbindung mit PFOA- belasteten Böden erzeugt wurden?
  1. Ist der Cholesterinwert bei belasteten Personen erhöht gegenüber Bevölkerungsgruppen ohne erhöhten PFOA-Spiegel im Blut?
  1. Ist das Ansprechen von Impfungen bei belasteten Kleinkindern und ggf. auch bei Erwachsenen gestört im Vergleich mit Bevölkerungsgruppen ohne erhöhten PFOA-Spiegel im Blut?
  1. Sind Trinkwasserversorgungen mit deutlich unter dem PFOA-Leitwert liegenden Konzentrationen bereits mit PFOA-Filtern auszustatten oder durch unbelastetes Trinkwasser zu ersetzen?
  1. Ist es nicht sinnvoll, dass Gesundheitsamt und Landesanstalt für Lebensmittelsicherheit (LGL) die Chance nutzen, mit einem nochmaligen Blutmonitoring bei den getesteten Personen den Abbauprozess von PFOA und die aktuell postulierten gesundheitlichen Gefahren untersuchen?

Was ist passiert:

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat mit Bestätigung durch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in 2 Schritten den TWI-Wert um mehr als das ca. 2400 fache abgesenkt. So liegt er jetzt für die Summe von PFOA und PFOS und zwei ähnlichen Verbindungen gemeinsam bei nur bei 4,4 Nanogramm je Kilogramm Körpergewicht und Woche.

Aus dieser Neubewertung folgt zwangsläufig, dass alle bisherigen Leit-, Richt- und Schwellenwerte für PFOA, wie der Leitwert von 100 ng/Liter Trinkwasser, deutlich abgesenkt werden müssen.

Und: Daß die Analysenmethoden für die auf belasteten Böden erzeugten Nahrungsmitteln erheblich nachgeschärft werden müssen und neue Analysen mit verbesserten Nachweisgrenzen durchzuführen sind.

Dazu kommt, dass mittlerweile der sogenannte HBM-II-Wert (Human-Biomonitoring-zwei-Wert) für die Konzentration von PFOA im Blutplasma festgelegt ist.

HBM-II-Werte für PFOA und PFOS

Die HBM-Kommission des Umweltbundesamtes hat am 7. Mai 2019 HBM-II- Werte in folgender Höhe festgelegt:

Für Frauen im gebärfähigen Alter: 

5 ng PFOA/ml Blutplasma 

10 ng PFOS/ml Blutplasma

 für übrige Bevölkerungsgruppen:

10 ng PFOA/ml Blutplasma

20 ng PFOS/ml Blutplasma

Zum Verständnis aus den Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsblatts Seite 358/359 (2020):

…Bei Messwerten oberhalb der HBM-II- Werte besteht Grund zur Besorgnis, da als relevant anzusehende gesundheitliche Beeinträchtigungen grundsätzlich möglich sind. Es muss aber nicht unbedingt bei solchen Konzentrationen zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung kommen. Den Betroffenen sollte deshalb eine umweltmedizinische Betreuung bzw. Beratung, gegebenenfalls auch eine längerfristige Beobachtung mit Überprüfung des Messwertes, angeboten werden….

Auf der Homepage des Landratsamtes ist zu lesen:

…Im Jahr 2018 waren Blutproben von 965 Personen aus dem Landkreis Altötting auf PFOA untersucht worden. 906 dieser Personen gaben bei der Blutentnahme keine berufliche Belastung durch PFOA an. Bei 761 von 906 Personen waren die jetzt veröffentlichten HBM-II-Werte für PFOA in den im Jahr 2018 untersuchten Blutproben überschritten…

Das heißt doch, dass fast 84 % der getesteten Personen den HBM-II-Wert überschritten haben. 

Zusammengefaßt: Wir erwarten eine Stellungnahme von Seiten der Behörden.

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