Lex Altötting: Umweltabteilung am Landratsamt stellt abgestimmtes Bodenmanagement-Konzept vor.
Altötting. Die Umweltabteilung des Landratsamtes, federführend Leiterin Alea Lang und Bodenschutz-Fachmann Andreas Hüttl, haben ein Konzept erarbeitet, wie künftig im Landkreis Altötting mit PFOA-belastetem Erdreich umgegangen werden muss. Dieses basiert auf den bayerischen und Bundesleitlinien zu diesem Themenkomplex, ist mit den übergeordneten Behörden und dem bayerischen Umweltministerium abgestimmt und bringt Rechtssicherheit und Erleichterungen für Bauherrn, Städte und Gemeinden.
Von einer „gewissen Lex Altötting“ sprach Erwin Schneider als zum Zeitpunkt der Präsentation am Donnerstagvormittag noch amtierender Landrat. Die festgeschriebenen Regeln gelten nur im hiesigen Landkreis, womit München die hier bestehende Sonderbelastungssituation würdigt. Ab sofort ist somit geregelt, was mit belastetem Erdreich passiert – auf der Basis der sogenannten Abfallhierarchie: Vermeidung, Verwertung, Beseitigung. Andreas Hüttl erläuterte das Vorgehen.
Bodenaushub ist, soweit technisch und planerisch möglich, zu vermeiden. Die Flächennutzungs- und Bauleitplanung der Kommunen ist entsprechend anzupassen, Unterkellerung zu reduzieren. Geprüft werden soll auch, ob Sanierungsuntersuchungen und -planungen erforderlich sind, insbesondere bei größeren Vorhaben und in der höchsten Belastungszone.
Verwertet werden kann Erdaushub unabhängig von der PFOA-Verseuchung für den Wiedereinbau vor Ort und innerhalb derselben Baumaßnahme zuvörderst bei Linienbauwerken wie Straßen, Leitungen etc. Auch Böschungen an Straßen oder Dämme dürfen mit dem Material gebaut sowie die durchwurzelte Bodenschicht wiederhergestellt werden. Grundsätzlich profitieren von diesem Vorgehen auch kleinere Bauvorhaben wie etwa Einfamilienhäuser.
Um so zu handeln, muss die Baumaßnahme beim Landratsamt angezeigt werden, was aber sowieso für alle Vorhaben gilt. Wichtigste Prämisse darüber hinaus: Die Schadstoffsituation darf sich weder horizontal noch vertikal nachteilig verändern. Deshalb soll das Grundstück auch gründlich beprobt werden, um diesbezüglich Sicherheit zu haben. Im Zweifelsfall sollte auch ein zugelassener Sachverständiger miteinbezogen werden. Das Material soll möglichst flächig wiedereingebaut werden, wobei eine gewisse Aufschüttung erlaubt ist. Wasserschutzgebietsverordnungen sind zu beachten.
Überschüssiges Bodenmaterial der Verwertungsklassen (VK) 1 und 2 sollte behandelt werden, insbesondere bei größeren Bauvorhaben. Eingehende Untersuchungen sind Pflicht. Bei Überschreiten der VK2-Werte ist eine Einzelfallentscheidung des Landratsamts nötig. Eine Bewegung des Materials ist nur innerhalb von Zonen gleicher Belastung möglich, der Zweck muss sinnvoll sein.
Die sogenannte Bagatellregelung bleibt in Kraft; bis maximal 500 Kubikmeter Aushub ist in der Regel keine Untersuchung nötig, die Maßnahme aber muss beim Landratsamt bekanntgegeben werden. Das Material darf nur in Zonen gleicher oder höherer Belastung bewegt werden, die Schadstoffsituation darf sich nicht nachteilig verändern. Der Grundwasserflurabstand muss mindestens 1,5 Meter betragen; das gilt allgemein, ebenso wie der Umstand, dass Grundwasserschutzgebiete ausgenommen sind.
Diese Verwertungsmöglichkeiten bestehen. Eine Beseitigung des höchstbelasteten Erdaushubs ist nur in Monodeponien möglich. Die Planungen für eine derartige Lagerstätte auf Haiminger Flur laufen. Laut Andreas Hüttl dürfte die Deponie aber nicht vor 2028 verfügbar sein. Bis dahin müssten Angebote außerhalb des Landkreises genutzt werden, die aber rar gesät sind.
Für den projektierten Windpark gibt es keine Sonderregeln. Zur Anwendung kommen die Vorgaben etwa für Linienbauwerke. Besondere Themen sind die Stellflächen beispielsweise für Kräne. Seitens der Projektfirma Qair gebe es ein allgemeines Konzept, das mit den Fachleuten in Details nachgefeilt werde. Wie allgemein gelte auch hier: Erdaushub sparen und entsprechend planen.
Dr. Tobias Windhorst sagte, noch als Bürgermeister von Töging, die Städte und Gemeinden hätten auf dieses Konzept gewartet, das deutliche Erleichterungen bringe. Bezüglich seiner neuen Rolle als Landrat erklärte er, er wolle das Thema in einer ersten Bürgermeisterdienstbesprechung erläutern. Außerdem sollen Workshops für Bürgermeister, Bauamtsmitarbeiter und Planer ausgerichtet werden. Und für die Bürger sei ein Flyer angedacht, in dem die Top-Ten-Themen in Bezug auf den PFOA-Erdaushub erklärt werden.
Das ab sofort geltende Bodenmanagement-Konzept, eine Erweiterung des Bundesleitfadens für den Landkreis Altötting, bezieht sich nur auf den Wirkungspfad Boden-Grundwasser; Boden-Nutzpflanzen und Boden-Mensch sind nicht berücksichtigt. Ein Prüfwert für PFOA-Belastungsobergrenzen des Oberbodens insbesondere auf Spielflächen wird gerade abgestimmt. Wann er vorliegen wird, wisse man nicht, sagte Umweltabteilungs-Leiterin Alea Lang auf Nachfrage. Die Behörde behalte sich vor, nach Vorlage gegebenenfalls das Bodenschutz-Konzept für den Landkreis anzupassen. – ecs
Quelle: Alt-Neuöttinger Anzeiger vom 01.05.2026