Einleitungserlaubnis gültig von 25.06.2024 bis 2044

Eine Zusammenfassung der BINT

1. Rahmen und Hintergrund

Antragsteller: InfraServ beantragt die Erlaubnis für das Abwasser im Werk Gendorf.
Genehmigungsbehörde: Landratsamt Altötting
Genehmigungszeitraum: Die Erlaubnis wurde am 25.06.2024 erteilt und ist bis 2044 gültig.

BINT: Die Bürgerinitiative Netzwerk Trinkwasser (BINT) nimmt in ihrer kritischen Betrachtung Bezug auf die genehmigte Abwassereinleitung. Alle Informationen beruhen direkt aus der Einleitungsgenehmigung.

Die Genehmigung: Zu den 63 Seiten der Genehmigung gilt folgender Link: Genehmigungsdokument

 

2. Genehmigte Werte

a) Genehmigte Stoffe für das Abwasser nach der Reinigung (Auswahl)

  • DONA/ADONA: Frachtminimierung, ohne konkrete Mengenangabe
  • HFPO-DA (GenX): Frachtminimierung, ohne konkrete Mengenangabe
  • TFA (Trifluoressigsäure): 0,6 mg/l und 1 t/a
  • PFMOPrA: 0,1 mg/l, 77 kg/a
  • Emulgator (Firma Gore): 66 μg/l
  • PFPrA: 60 μg/l
  • AOF (Fluor organisch gebunden): 0,4 mg/l
  • MV4S (Fluorschwefelsäure): 0,26 mg/l
  • Organozinnverbindungen: Frachtminimierung ohne konkrete Mengenangabe

b) Frachtminimierung statt fester Mengenbegrenzung

Statt fest definierter Mengenbegrenzungen gilt: „Mit dem jeweiligen Abwassererzeuger sind Konzepte abzustimmen und umzusetzen, wie die Fracht der jeweiligen Stoffe entsprechend dem Stand der Technik und mit verhältnismäßigem Aufwand minimiert werden kann. Konzeption und Umsetzung sollen in enger Abstimmung mit den Behörden erfolgen. Die Techniken sind regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen bzw. weiterzuentwickeln.“

c) Zusätzliche Angaben zu PFAS im Abwasser

22 PFAS (ohne Mengenangabe): z. B. PFBA, PFPeA, PFHxA, PFHpA, PFOA, PFNA, PFDA, PFUnDA, PFDoDA, PFTrDA, PFBS, PFPeS, PFHxS, PFHpS, PFOS, PFDS, ADONA, 6:2 FTOH, 8:2 FTOH sowie die Sulfonsäuren 4:2 FTSA, 6:2 FTSA, 8:2 FTSA.

Für das Sickerwasser der drei Deponien: Zusätzlich PFMOPrA, TFA, HFPO-DA und PFPrA.

d) Weitere genehmigte Jahresmittelwerte (Auswahl)

  • TOC: 85 mg/l
  • 1,4-Dioxan: 3,5 mg/l
  • TFA: 0,6 mg/l
  • PFPrA: 60 μg/l
  • AOX: 1 mg/l
  • Chrom gesamt: 25 μg/l
  • Kupfer: 0,2 g/t bzw. 50 μg/t
  • Blei: 10 μg/l
  • Cadmium: 0,1 μg/l
  • Zink: 30 μg/l
  • Zinn: 30 μg/l
  • Nickel: 50 μg/l
  • 1,2-Dichlorethan: 0,05 g/l
  • PCDD: 0,3 μg/l

3. Umweltbezogene Befunde und Auswirkungen

  • Verbindung von Fluss- und Grundwasser: Etwa 10 % des Wassers der Alz versickern in das Umland (u. a. Daxenthaler Forst, Richtung Salzach, Mündung in den Inn).
  • Erhöhte PFAS-Konzentrationen:
    • Fischuntersuchungen: 6-facher Anstieg der PFOA-Belastung unterhalb der Alzmündung
    • Sediment: 27-facher Anstieg der PFOA-Belastung unterhalb des Brunnbachs (gegenüber 2016)
    • Schwebstoff: 34 μg/kg TS = Faktor 2,6 höher als 2016, Faktor 34 höher als oberhalb der Einleitung
    • EU-Richtwert (PNEC) für PFOA: 48 ng/l, gemessen: 152 ng/l
  • Fachliche Stellungnahmen: Alle Behörden sehen keine Bedenken – mit Ausnahme der Fachberatung für Fischerei, die die Erlaubnis ablehnt.

4. Besonderheit der Genehmigungsentscheidung

Abwasservorbehandlung: Obwohl das LfU eine Vorbehandlungsanlage bis Ende 2024 forderte, verlangte das Landratsamt lediglich ein Konzept dafür.

Begründung der Behörde:

  • Es gäbe keinen gesicherten Kenntnisstand zu praxiserprobten Verfahren.
  • Eine Bestandsaufnahme der Abwässer sei vorrangig notwendig.

Fazit

  • Keine konkreten Überwachungswerte, sondern lediglich Frachtminimierung
  • Signifikant gestiegene PFOA-Werte in Umweltmedien im Vergleich zu EU-Richtwerten
  • Abweichende Bewertungen zwischen Fachstellen und Fischereifachberatung
  • Trotz LfU-Empfehlung keine Vorbehandlungsanlage, sondern nur Konzept gefordert

 

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