OFFENER BRIEF
PFOA – Ihr Schreiben vom 11. April 2018

Sehr geehrter Herr Dr. Huber,
für Ihre Antwort will ich mich hiermit bedanken und freue mich Ihren Zeilen zu entnehmen, dass Sie in puncto „volle Aufklärung und Transparenz in Sachen PFOA“ meiner Meinung sind. Nicht einig gehe ich mit Ihrer Aussage –und das ist nicht nur meine Meinung- dass genau diese Transparenz vom Landratsamt und LGL hergestellt wurde. Es kann doch nicht angenommen werden, dass ältere Leute, Mütter mit ihren Kindern ständig im Internet auf der Suche sind, ob unser Trinkwasser noch trinkbar, sprich: für Kleinkinder überhaupt unbedenklich verwendet werden darf/kann? Vielleicht gibt es auch Menschen, die keinen Zugriff zum Internet haben, evtl. leben in
unserem Landkreis Personen, die der deutschen Sprache nicht oder nur zum Teil mächtig sind? Ich – und nicht nur ich- finde, dass hier in puncto Informationspolitik schwerwiegende Fehler gemacht wurden.

Nachfolgende Daten sollten durchaus nachdenklich stimmen:
1947 Entwicklung und Start der Produktion von PFOA bei 3M/USA
1961 hat man in den USA durch Forscher von Du Pont festgestellt, dass die Leber von Ratten geschädigt wird. (DuPont kaufte 1951 von 3M die Lizenz zur Fertigung)
1968 beginnt Dyneon (Tochter von 3M) in Gendorf mit der Produktion
In den 1970er Jahren wurden von DuPont hohe PFOA-Konzentrationen im Blut von Chemiearbeitern festgestellt.
1984 ermittelt DuPont in den USA in der Umgebung ihrer Fabrik in Parkersburg im Trinkwasser mit über 3,0Mikrogramm/l .
1990 finden DuPont-Forscher heraus, dass PFOA bei Labortieren Bauchspeicheldrüsen- und Leberkrebs erzeugt.
2002 veröffentlicht die Umweltschutzbehörde der USA (EPA) eine Warnung, dass PFOA im Trinkwasser zu Gesundheitsrisiken führen kann.

Es drängt sich hier schon die Frage auf: nachdem Dyneon eine Tochterfirma von 3M ist, kann es denn sein, dass man in Burgkirchen tatsächlich nicht schon früher über die Schädlichkeit des Stoffes Bescheid wusste?

Frage an Sie und an die Mitglieder des Bayerischen Landtags:
WARUM wurden bei uns angeblich die ersten Messungen auf PFOA im Trinkwasser erst durchgeführt, nachdem GREENPEACE im Nov. 2006 auf die Missstände aufmerksam gemacht hatte?

WARUM – WER hat verhindert, dass diese Information über die Kontamination des Wassers der Alz und deren Fischbestand und unseres Trinkwassers und den damit möglicherweise einhergehenden gesundheitlichen Schäden unverzüglich in einem persönlichen Anschreiben an die Bürger/Haushalte des Landkreises informiert wurde?
WARUM wird die Verwendung von PFOA in Burgkirchen erst sechs Jahre nach dem Stop der Verwendung in den USA eingestellt?
WAS berechtigt die Bayerische Staatsregierung, die Vertreter des Landkreises, die Vertreter der Gemeinden, den Bürgern vorzuenthalten, dass sie u. U. durch ihr Trinkwasser, das Lebensmittel Nr. 1, gesundheitliche Schäden davontragen können?
Im Artikel 20a der Bayerischen Verfassung steht: „ … der Staat muss die natürlichen Ressourcen schützen….“

Mit welcher Berechtigung wird den Bürgern das Ergebnis ihrer Blutuntersuchung so lange vorenthalten? – Es absolut unverständlich, dass die anzufertigenden Studien über die Blutproben – welche Studien damit auch immer angestellt werden mögen – gegenüber der Gesundheit jedes Einzelnen Vorrang haben.

In einem Interview vom November 2017 ließen Sie wissen… „Die Gesundheit der Bevölkerung ist ein hohes Gut jegliche Gefährdung muss ausgeschlossen werden…“

Darauf nehme ich jetzt Bezug und fordere Sie hiermit auf dafür Sorge zu tragen, dass den Menschen, die sich zur Blutabnahme entschlossen hatten, ihre Untersuchungsergebnisse ohne weitere Verzögerung mitgeteilt werden. Alle weiteren Forschungen auf Landkreisebene können ja dann „ganz in Ruhe“ gemacht werden. – Vielleicht sollte dies in einem eindringlichen Gespräch auch Frau
Staatsministerin Melanie Huml, MdL, noch einmal klar gelegt werden. Das Antwortschreiben von Frau Staatsministerin Melanie Huml an Herrn Landrat Schneider, in dem mitgeteilt wird, dass die Werte erst in ca. 7 – 8 Monaten bekannt gegeben werden können, ist bekannt, jedoch für uns nicht tragbar.

Der von Ihnen beigelegte Zeitungsartikel ist mir/uns bekannt. Eine Anmerkung u. a. zum drittletzten Absatz: …“Wildschwein-Leber- und –Nieren sind belastet und sollten nicht mehr in den Verkehr gebracht werden…“ Ich zähle mich nicht zu den Wildschweinen und meine Belastung im Blutwert ist trotzdem um das 12fachen des momentan zugelassenen Wertes erhöht. (ich habe im Nov. 2017 meine  Blutuntersuchung bereits selbst veranlasst und auch bezahlt). Woher kommt der hohe Wert bei mir???
Meine Familie und ich trinken seit mehr als 30 (dreissig!) Jahren unser Trinkwasser – aus Überzeugung! – Wir kaufen zu 90% unsere Lebensmittel im Bioladen, bei BIOLAND-zertifizierten Bauern, etc. ein. Wir backen seit 40 Jahren unser Brot mit Getreide ausschließlich von Biobetrieben. Wir haben einen Garten, in dem wir Gemüse, Obst, Früchte anbauen und reichlich verzehren. Wir gehen in den Wald, Pilze, Beeren und Kräuter zu sammeln und zu essen. Ist etwa unser Brunnenwasser, mit dem wir unseren Garten bewässern kontaminiert, ist unser Gartenboden belastet? Dürfen wir unsere Gartenfrüchte unseren Enkelkindern ohne weiteres zum Verzehr anbieten?
Mittlerweile gieße ich meine Pflanzen mit Leitungswasser, das ja angeblich nicht mehr so stark belastet ist.

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben, in dem Sie auf Seite zwei weitere Beprobungen durch das LGL für 2018 ankündigen, bitte ich Sie veranlassen, dass unser Gartenboden und das Wasser des Gartenbrunnens ebenfalls kostenlos(?)untersucht wird. –

Sollten Sie uns dies nicht zusagen können, werden wir in den nächsten Tagen eine Beprobung selbst veranlassen. Wir wollen Gewissheit, ob wir Lebensmittel und Wildkräuter aus unserem eigenen Garten bedenkenlos verzehren können, ohne noch weitere Gifte in unserem Körper aufnehmen zu müssen, was wir sonst vermeiden könnten.

Wir sind der Meinung, dass eine Beprobung in unserem Gartenareal durchaus auch „interessant“ für weitere Forschungen sein könnte. Und zwar deshalb, da sich unser Grundstück „nördlich des Inn“ befindet. Luftlinie ca. 250m vom Inndamm entfernt. Zu den Grundwasserströmen in diesem Bereich liegen lt. Wasserwirtschaftsamt keine speziellen Messungen vor.
Aus anderen Quellen weiss man, dass ein wesentlicher Anteil des PFOA über Luftströme eingetragen worden ist.
Hier stellt sich nun die Frage: inwiefern ist in Gendorf für Filteranlagen gesorgt worden, dass kein PFOA in die Luft gelangt? Hat es jemals welche gegeben??

Mit dem letzten Absatz des o. e. Artikels und der Einschätzung des LGL können und werden wir uns so nicht zufrieden geben.

Nachdem die Werte im Grundwasser bis 2030 immer noch ansteigen werden und erst ab 2050 angeblich wieder sinken sollen, sind durchaus neue Untersuchungen und vor allen Dingen zeitnahe und erweiterte Untersuchungen notwendig. Meines Erachtens ist es auch wichtig, den einzelnen Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihren Gartenboden und das Wasser der doch recht zahlreich vorhandenen Gartenbrunnen kostenlos untersuchen zu lassen.

Mittlerweile wurde vom Landratsamt Altötting im Internet eine Seite mit FAQ zum Thema PFOA eingerichtet. Will jemand von den 40.000 Bürgern in unserem Landkreis wissen, welche gesundheitlichen Auswirkungen PFOA auf seinen Körper hat, wird er mit einem Link auf einen englischsprachigen (!!!) Fachartikel verwiesen!

https://www.lra-aoe.de/gesundheit/trinkwasserhygiene/pfoa-im-menschlichen-koerper

Leuten die nachgefragt haben, warum dies so ist wurde geantwortet, dass zu diesem Thema im Wesentlichen nur englischsprachige Veröffentlichungen existieren. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass es seit 2016 sehr wohl auch deutschsprachig eine amtliche Bekanntmachung im Bundesgesundheitsblatt gibt. Und zwar ist diese betitelt:

„Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission am 20.09.2016

Fortschreibung der vorläufigen Bewertung von
per‐ und polyfluorierten Chemikalien (PFC) im Trinkwasser
Begründungen der vorgeschlagenen Werte im Einzelnen. ….“

Es ist uns unerklärlich, dass solche Informationen allem Anschein nach nicht an die Gesundheitsämter der betroffenen Landkreise weitergeleitet werden.(sonst würde ja nicht auf die englischsprachige Information verwiesen)

Auch im Bundesgesundheitsblatt Nr. 2016.59:1362-1363 kann man Interessantes lesen: HBM-I-Werte für PFOA und PFOS in Blutplasma (Stellungnahme der Kommission Human- Biomonitoring des Umweltbundesamtes)

Zum Ersatzprodukt ADONA kursieren Aussagen wie:
„…das Ersatzprodukt sei bisher unbedenklich…“; „schneller abbaubar“; „gesundheitlich
unbedenklich“
Mit diesen Aussagen sind die Bedenken der Bevölkerung im Landkreis keineswegs auszuräumen. –
Was uns interessiert: „gelangt ADONA ins Grundwasser? Wie wirkt sich das aus? Kann es auch über die Luftströme verteilt werden?“

Wir wollen hier auch noch darauf hinweisen, dass das Landratsamt das Minimierungsgebot aus §6 der Trinkwasserverordnung nicht befolgt hat. – Ebenso unbeachtet blieb das Minimierungsgebot der Trinkwasserkommission bzgl. PFOA von 2006 (!)

Es ist empfehlenswert, die in diesem Schreiben vorgebrachten Bedenken und Wünsche ernst zu nehmen und nicht als „emotional“ zu degradieren. Sie spiegeln nicht nur die Meinung einer einzelnen Person wieder, sondern das sind Sorgen und Bedenken sowie Forderungen, die dem Großteil unserer Landkreisbürger entsprechen!

Erlauben Sie uns, bei dieser Gelegenheit auch die Forderungen der BN Kreisgruppe Altötting nachstehend aufzuführen:

1. Offenlegung der Daten zur PFOA-Belastung im Landkreis Altötting bzgl. vorliegender aktueller Untersuchungen zu Grundwasser- und Bodenkontaminationen, auch im Hinblick auf weitere Entwicklungen

2. Unverzügliches statistisch abgesichertes Monitoring der PFOA-Blutwerte von freiwilligen Blutspendern in den Gemeinden, die mit PFOA-kontaminiertem Trinkwasser versorgt wurden oder noch werden

3. Informationsveranstaltungen der zuständigen Behörden (Umwelt und Gesundheit) über vorhandene Erkenntnisse und Erläuterung der bisherigen Vorgehensweise

4. Runder Tisch auf Landkreisebene zur Boden- und Grundwasserbelastung, um einen regelmäßigen Austausch mit Vertretern von Umweltverbänden, Landwirtschaft, Kommunen und sonstigen interessierten Gruppen sicherzustellen

Ihrer Antwort sehen wir mit Interesse entgegen, verbunden mit den Wünschen für eine ehrliche und offene Zusammenarbeit!

Karin Fraundorfer
Mitglied der Bürgerinitiative BINT

 

Antwortschreiben von Dr. Martin Huber, MdL (11.04.2018):

Sehr geehrte Frau Fraundorfer,

in einem Leserbrief mit dem Titel „Unverständlich und beschämend“ nehmen Sie zum Umgang der Behörden mit der PFOA-Belastung in Altötting Stellung. Bitte erlauben Sie mir, Ihnen dazu einige Anmerkungen zukommen zu lassen.

Zunächst ist es mir wichtig, zu betonen, dass mir das persönliche Schicksal der Betroffenen zu Herzen geht und ich an Ihrer Seite stehe, was volle Aufklärung und Transparenz angeht. Diese Transparenz ist jedoch vom Landratsamt Altötting und von Seiten des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auch hergestellt worden. Seit 2006 werden regelmäßig Lebensmittelstichproben genommen. Diese Stichproben werden vom Veterinäramt des Landkreises Altötting auf Anfrage des LGL organisiert und zur Laboruntersuchung an das LGL geschickt. Dort werden die Proben nach einer wissenschaftlichen Methode aufgearbeitet und die Ergebnisse sind auf der Seite des LGL abrufbar.

Erst im Jahr 2017 wurden auch Gemüseproben aus Privatgärten in der Region um Gendorf genommen und auf PFAS untersucht. Es zeigte sich, dass in diesen Proben PFOA wenn überhaupt nur in gesundheitlich nicht relevanten Spurengehalten nachweisbar war.

Trotzdem werden die Beprobungen durch das LGL auch im Jahr 2018 fortgesetzt. Da Lebensmittelproben durch das LGL auch im Jahr 2018 ohnehin geplant sind, war es nicht notwendig, erneut einen Antrag im Bayerischen Landtag zu verabschieden. Dies ist aus meiner Sicht richtig und logisch nachvollziehbar.

Was das aktuell durchgeführte Blutmonitoring im Landkreis Altötting betrifft, so habe ich mich an Frau Staatsministerin Melanie Huml, MdL gewandt und um eine Beschleunigung des Verfahrens gebeten. Die hat mir bestätätigt, dass natürlich alles getan werde, um die Untersuchungen schnellsmöglich abzuschließen. Gleichzeitig ist hier zur Qualitätssicherung aber auch auf Sauberkeit und Genauigkeit zu achten, denn der Mehrwert aus dieser Untersuchung ergibt sich ja gerade daraus, dass die Proben in einigen Jahren noch als Vergleichswert herangezogen werden sollen. Auch ist aus meiner Sicht nachvollziehbar, dass man die Proben von knapp tausend Probanden nicht im Schnellverfahren in wenigen Wochen auswerten kann, zumal ja nicht nur auf PFOA untersucht wird, sondern noch die Werte von anderen Perfluorierten Substanzen geprüft werden.

Seien Sie dennoch versichert, dass ich weiterhin auf die schnellstmögliche Auswertung drängen werde und dazu mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege im ständigen Austausch stehe.

Anbei erlaube ich mir, Ihnen einen Artikel aus dem Alt-Neuöttinger Anzeiger vom 26. März 2018 zu senden, der das Thema Lebensmitteluntersuchungen angreift. Bei Fragen können Sie sich weiterhin jederzeit gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Huber
Landtagabgeordneter

LESERBRIEF zum Artikel PFOA-Blutentnahme abgeschlossen vom 27. März 2018 

„Komplexe Analytik“  hin oder her. Es ist nicht glaubhaft, dass erst nach zweieinhalb Monaten, nachdem die ersten Blutabnahmen erfolgt sind, mit der Auswertung/Belastungsfeststellung  der Blutproben begonnen wird. Mit welchem Hintergrund werden die Blutwerte der Personen erst nach ca. 7 – 8 Monaten bekanntgegeben? Es geht hier letztendlich um die Gesundheit jedes Einzelnen und  deshalb ist es absolut unverständlich und mehr als beschämend, dass die hohe Politik und das Landesamt für Gesundheit sich erdreistet, jetzt die Betroffenen, die eh schon gestraft genug sind, nochmals so lange im Unklaren zu lassen.  – Dass die LRA- und Gesundheitsamt-internen Auswertungen/Statistiken/Gegenüberstellungen etc., mehr Zeitaufwand erfordern, soll unbestritten sein. Aber diese Aufgaben könnten ja, nachdem die Blutspender über ihre Ergebnisse informiert wurden, ganz in Ruhe angegangen werden.  

Oder gibt es nochmal was zu verbergen? Soll bis zum Herbst 2018 noch etwas bereinigt/beseitigt werden, wovon die Öffentlichkeit möglichst nichts zu erfahren hat?  

Eine weitere, sicherlich für manch Betroffenen eine  interessante Meldung:

Es wurde vor wenigen Wochen der Antrag von Mitgliedern  aus dem „Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz im Landtag“ – ihm gehören 18 Abgeordnete an, zehn von der CSU, vier von der SPD und je zwei von den Freien Wählern und  Bündnis 90/Die Grünen. U. a. berät dieses Gremium Anträge und Gesetzentwürfe… auch für die „Lebensmittelsicherheit im Speziellen….“ auf ein Untersuchungsprogramm zu PFOA in Lebensmitteln gestellt.  Der Antrag wurde vor wenigen Tagen von den zehn CSU-Mitgliedern abgelehnt. GEHT´S NOCH???

Was für Gartenbesitzer und die, die sich auch mit selbst gezogenem Gemüse, Beeren, etc. ernähren wichtig wäre:  eine aktuelle Untersuchung des Gartenbodens und der Pflanzen.  – Hier könnte man erfahren, ob es überhaupt noch Sinn macht, Essbares im Garten anzubauen – die von der Pressestelle des LRA freigegebene Liste  „Untersuchung von Lebensmitteln auf PFT 2006-2017“ erscheint mir für uns Betroffene nicht genügend aussagefähig, größtenteils mit Werten von vor über 10 Jahren! Z. B. wurden im Zeitraum von 5 (fünf!) Jahren  (2013 – 2017) nur 45 Lebensmittel untersucht, usw. Wichtig ist anscheinend nur, was die Wildschweine und Fische fressen/aufnehmen – die müssen ja vermarket werden… da findet man seitenweise Bewertungen….

04.04.2018 Karin Fraundorfer, Schopperstraße 10, 84533 Marktl

 

 

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