An das Landratsamt Altötting
84503 Altötting
Bahnhofstrasse 50
Kellermann Erwin
Sternstrasse 12
84547 Emmerting
Betrifft: Antrag auf Zugang zur Umweltinformationen nach dem UIG- Gesetz zum Löschschaumeinsatz in den Chemiebetrieben OMV, Wacker und den Industriepark Gendorf.
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem UIG- Gesetz ist der Erhalt von Unterlagen, die bei Behörden vorhanden sind, über einen formlosen Antrag für jedermann möglich, ohne das ein persönliches oder rechtliches Interesse dargelegt werden muss.Sollten Sie nicht die Genehmigungs- und Überwachungsbehörde sein, so bitte ich meine Anfrage nach dem UIG- Gesetz an die entsprechende Fachbehörde weiterzuleiten.
Hiermit beantrage ich formlos nach dem UIG- Gesetz den Zugang zu Daten und Informationen über
den Einsatz von Löschmittel bei den oben genanten Firmen.
1.) Kommt Löschschaum bei Einsätzen oder Übungen mit PFC (PFOS) zum Einsatz.
2.) Wenn ja wie hoch ist der Anteil der PFC im Löschschaum.
3.) Wie oft gibt es Löschübungen mit PFC im Löschschaum
4.) Soweit mir bekannt ist soll der Löschschaum mit PFC verboten werden ?
5.) Zudem wäre es gut zu wissen wie viel Löschschaum mit PFC gibt es noch im Landkreis.
Um einen möglichen geringeren personellen und materiellen Bearbeitungsaufwand und damit eine
Kostenminderung meine Antrag zu ermöglichen , bitte ich Sie mir die angefragten unterlagen digital zusenden, so wie dies auch zum erleichterten Zugang über das UIG Gesetz genant wird.
Ich bitte per Mail um eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Mit freundlich Grüßen
Kellermann Erwin
Die Antwort zur Anfrage vom 10.6.2018
Sehr geehrter Herr Kellermann, zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen nunmehr folgendes mitteilen:
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen darf Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) seit 2008 nicht mehr als Bestandteil von Gemischen in Verkehr gebracht oder verwendet werden. Soweit zu diesem Zeitpunkt bei den Werksfeuerwehren noch PFOS-haltige Schaummittel vorhanden waren, wurden diese jeweils einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.
Es finden nunmehr nur noch fluorfreie Schaumlöschmittel Verwendung. Zu beachten ist jedoch, dass nach dem Stand der Technik weiterhin fluorhaltige Schaumlöschmittel zulässig sind, wenn sich unter Berücksichtigung der Einsatzlage mit anderen Löschmitteln keine effiziente Löschwirkung erzielen lässt (z.B. Flüssigkeitsbrand). Ist der Einsatz fluorhaltiger Schaumlöschmittel bei der Brandbekämpfung eines Brandes unvermeidbar, werden die Löschmittel jedoch in den Rückhalteeinrichtungen aufgefangen und bis zur Entsorgung sicher gelagert. Von den Werksfeuerwehren werden bei Löschübungen nur 100 % biologisch abbaubares fluorfreies Übungsschaummittel auf befestigter Fläche verwendet.
Wir hoffen Ihre Fragen hiermit hinreichend beantwortet zu haben. Für detailliertere Auskünfte bitten wir Sie jedoch, sich unmittelbar an die jeweiligen Firma, bzw. deren Werksfeuerwehr zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Kreutzer
Landratsamt Altötting
Sachgebietsleiter 22
Tel.: 08671/502715
Fax.: 08671/50271715
Internet: www.lra-aoe.de
e-mail: rainer.kreutzer@lra-aoe.de