Der Schutz von Trinkwasser habe oberste Priorität und sei nicht verhandelbar, so eines der Argumente des UVA. (UVA Umweltschutzverband Alztal)

Dennoch hat das Landratsamt AÖ der Firma Infraserv auf weitere 30 Jahre, also bis 2046, die Wasserentnahme aus Alz und Brunnen genehmigt.

Wie weit dem Landratsamt die PFOA-Problematik im Brunnenwasser bekannt war, wissen wir nicht. Deshalb gilt es den Sachstand mit einer Anfrage laut den UIG- Gesetz zu hinterfragen.

An das Landratsamt Altötting Emmerting, den 8.7.2018
84503 Altötting
Bahnhofstrasse 50

Kellermann Erwin
Sternstrasse 12
84547 Emmerting
erwin.kellermann@gmx.de

Betrifft: Antrag auf Zugang zur Umweltinformationen nach dem UIG- Gesetz zum Brunnenwassereinsatz im Industriepark Gendorf.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem UIG- Gesetz ist der Erhalt von Unterlagen, die bei Behörden vorhanden sind, über einen formlosen Antrag für jedermann möglich, ohne das ein persönliches oder rechtliches Interesse dargelegt werden muss.

Sollten Sie nicht die Genehmigungs- und Überwachungsbehörde sein, so bitte ich meine Anfrage nach dem UIG- Gesetz an die entsprechende Fachbehörde weiterzuleiten.

Hiermit beantrage ich formlos nach dem UIG- Gesetz den Zugang zu Daten und Informationen über den Einsatz von Brunnenwasser den oben genanten Chemiepark Gendorf.

Dazu meine Fragen.

1.)Der Chemiepark- Gendorf setzt laut eigenen Angaben Millionen von Litern Brunnenwasser zur Prozesskühlung ein.

2.) Gibt es vom Brunnenwasser erfasste Werte über PFOA/PFOS bzw TOC im (Kühlwasservorlauf)

3.) Da das Kühlwasser als Durchlaufkühlung eingesetzt wird, wird der Rücklauf mit erhöhter Temperatur an die Alz abgeben, gibt es da zu Werte über PFOA/PFOS bzw. TOC.

4.) Gibt es für den Chemiepark-Gendorf noch eine gültige Betriebsgenehmigung für PFOA/PFOS um diese Stoffe in die Alz und an die Atmosphäre abzugeben, wenn ja wie lange ist die Betriebsgenehmigung noch gültig.

Um einen möglichen geringeren personellen und materiellen Bearbeitungsaufwand und damit eine Kostenminderung meines Antrags zu ermöglichen , bitte ich Sie mir die angefragten Unterlagen digital zusenden, so wie dies auch zum erleichterten Zugang über das UIG Gesetz genant wird.

Ich bitte per Mail um eine schriftliche Eingangsbestätigung.

Mit freundlich Grüßen
Kellermann Erwin

Foto Kellermann Erwin 

Antwortschreiben zur Anfrage vom 8.7.2018

Sehr geehrter Herr Kellermann,

 auf Ihre Anfrage darf ich Ihnen antworten wie folgt:

 Zu Frage 1:

 Mit Bescheid des Landratsamtes Altötting vom 20.12.2016 wurde zur Versorgung des Chemieparks Gendorf mit Kühl- und Brauchwasser eine Grundwasserentnahme aus werkseigenen Brunnen bis zu maximal 25.000.000 m3 / Jahr wasserrechtlich bewilligt.

Zu Frage 2:

 

Im Brunnenwasser des Brunnens 1 wurde 2007 für PFOA ein Wert von 0,011 µg/l gemessen. Hierzu ist anzumerken, dass die Brunnen Uferfiltrat fördern, wobei der Brunnen 1 derjenige Brunnen mit dem geringsten Uferfiltratanteil der Alz ist (etwa 50 %). Im Mittel liegt der Uferfiltratanteil bei etwa 90 %, somit ist der PFOA-Gehalt im Brunnenwasser im Mittel nochmals deutlich geringer. Der Parameter PFOS ist im Chemiepark nicht von Relevanz. Das Brunnenwasser wird im Rahmen der Feststellung der Vorbelastung regelmäßig auf den Parameter CSB (umrechenbar in TOC) untersucht. Die Daten werden jährlich mit dem Abwasserjahresbericht der Fa. InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG übermittelt. Im Jahr 2017 lag der Mittelwert des Parameters CSB durchgehend unter der Bestimmungsgrenze von 5 mg/l.

Zu Frage 3:

An der relevanten Einleitstelle des Kühlwasserkanals Ost lagen die Werte für den Parameter PFOA im Jahr 2017 (monatlich gemessen) immer unter der Bestimmungsgrenze von 0,1 µg/l. Im wasserrechtlichen Einleitbescheid ist für den Parameter CSB (umrechenbar in TOC) eine einzuhaltende Konzentration von 20 mg/l festgelegt. Die Zusammenfassung der Überwachung des Kühlwassers wird jährlich mit dem Abwasserjahresbericht der Fa. InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG übermittelt. Im Jahr 2017 lag der Mittelwert des Parameters CSB für den Kühlwasserkanal Ost bei 1,0 mg/l.

Zu Frage 4:

Das Einleiten von Abwasser durch die Fa. InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG aus dem Chemiepark Gendorf in die Alz ist mit Bescheid des Landratsamtes Altötting vom 28.03.2001 in der Fassung vom 15.03.2007, zuletzt geändert mit Bescheid vom 24.07.2015, wasserrechtlich zugelassen. Die Zulassung umfasst auch die Einleitung von PFOA (nicht PFOS) in einer begrenzten Konzentration und Fracht. Die Zulassung ist bis 31.12.2020 befristet.

  Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Robert Müller

Abteilung 2 – Umweltschutz

 

 Landratsamt Altötting

Tel.:  +49 8671 502-701

Fax.: +49 8671 502-71701

 

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